Werden Mitarbeitende vom Arzt krankgeschrieben, informieren sie ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber postalisch mit dem gelben Schein. Das Prozedere soll mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfacht und digitalisiert werden.
Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und der GKV-Spitzenverband haben den 1. Oktober 2021 als Datum für die verpflichtende Übermittlung der eAU durch Arztpraxen an die Krankenkassen festgelegt und den Termin damit um mehr als ein halbes Jahr nach hinten verschoben, da sowohl in den Arztpraxen als auch bei den Krankenkassen die notwendige technische Ausstattung zum anvisierten Datum am 1. Januar 2021 nicht in der Breite zur Verfügung stand. Auch die digitale Weiterleitung der Daten von den Krankenkassen zum Arbeitgeber verspätet sich: Der Starttermin hierfür ist der 1. Juli 2022, ursprünglich anvisiert war der 1. Januar 2022. Vertragsärzte werden also bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital und unsere Zalaris Expertinnen geben eine Übersicht zum aktuellen Stand:
2022 soll damit das gesamte AU-Meldeverfahren über dann angebundene Arbeitgeber, Ärzte und Krankenversicherungen digital erfolgen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), in Kraft getreten im Mai 2019, regelt die Vernetzung und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Im November des gleichen Jahres hatte der Bundesrat dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung zugestimmt, der Voraussetzung für die Einführung der eAU.
Die Vorlagepflicht entfällt
Arbeitnehmer müssen laut § 5 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EZFG) ihrem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung vorlegen und sich krankmelden. Mit dem elektronischen Meldewesen soll diese sogenannte Vorlagepflicht entfallen: Der gelbe Durchschlag muss dann weder an die Krankenversicherung, noch an den Arbeitgeber geschickt werden, da der Arzt die Patientendaten an die Krankenversicherung elektronisch weiterleitet und der Arbeitgeber die Daten direkt bei der Krankenkasse abfragen kann.
Allerdings müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über die Krankmeldung informieren und die Arbeitsunfähigkeit auch ärztlich feststellen lassen.
Der gelbe Zettel verschwindet zunächst aber nicht ganz: Der Arzt händigt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weiterhin an den Patienten aus – als Nachweis zur Dokumentation.
Mit dem eAU-Verfahren wird HR digital über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden informiert. Außerdem erstellt die Krankenkasse eine elektronische Meldung, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft. Der Arbeitgeber kann diese abrufen. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfallen die Aufwände für das Drucken, Verwalten und Versenden der Papierdokumente. Außerdem wird die fristgemäße Meldung der Arbeitsunfähigkeit sichergestellt, da die Krankschreibung sofort bei der Krankenkasse eingeht. Es gibt also kein Bangen mehr, ob die AU rechtzeitig erfolgte. Der Krankenstand wird lückenlos dokumentiert. Auch Krankengeldzahlungen können bei Bedarf schneller erfolgen.
Meldeverfahren wird vereinfacht
Mit der Digitalisierung des Meldewesens kann die Effizienz der HR Arbeit weiter gesteigert werden: Denn die zentrale Stellschraube ist hier der Digitalisierungsgrad. Zalaris integriert die Neuerungen, die in der digitalen Personalakte ZALARIS eAkte schon im Basic Paket abgebildet werden: Ärztliche Bescheinigungen können einfach per Drag-and-Drop in die digitale Personalakte eingefügt werden.
Mit den SAP-Add-Ons von Zalaris werden digitale Workflows möglich – natürlich DSGVO-konform, kompatibel mit SAP SuccessFactors und leicht zu integrieren. Prozesse und Genehmigungsverfahren lassen sich direkt aus der digitalen Personalakte im SAP HCM für das SAP-System starten.