Diese Abrechnungsfälle in Ihrem SAP-System abzubilden ist komplex aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie jetzt die Weichen stellen – für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und für Ihre Mitarbeitenden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Thema Sozialschutz-Paket in SAP haben oder wir Sie bei irgendeinem anderen Sachverhalt unterstützen können.
Oder schauen Sie sich unser Webinar zum Thema Sozialschutz-Paket an.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor weiteren unvorhersehbare Ereignisse:
Nutzen Sie die Chance, Kosten zu senken und die eigene Leistungsqualität zu steigern. Oder entlasten Sie mit unserem Service als zeitlich begrenzte Vertretung Ihre Personalabteilung.
Gut zu wissen: Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit Ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze. Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.