In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein und erklären, was genau man unter dem Begriff Kurzarbeit versteht, was das damit verbundene Kurzarbeitergeld bedeutet und unter welchen Voraussetzungen dieses von Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden kann. Ebenso zeigen wir, wie man anhand der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes kalkulieren kann, welcher Betrag Angestellten in Kurzarbeit zusteht.
Definition: Was bedeutet der Begriff Kurzarbeit?
Durch Kurzarbeit kann ein Unternehmen vorübergehend die Arbeitszeit seiner Angestellten reduzieren oder die Arbeit ganz einstellen, während die betroffenen Mitarbeitenden weiterhin einen Teil ihres Gehalts erhalten. Dabei kann die Arbeitszeitkürzung alle Beschäftigten oder nur einen Teil der Belegschaft betreffen.
Kurzarbeit soll demzufolge dazu beitragen, Entlassungen zu vermeiden und die Beschäftigung zu sichern, indem es Unternehmen ermöglicht, flexibel auf kurzfristige wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren.A
Was ist Kurzarbeitergeld und wer kann es beziehen?
Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung, die Arbeitnehmenden in Deutschland gewährt wird, wenn der eingetretene Arbeitsausfall seitens des Unternehmens aus vorübergehenden wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen entsteht und die Kurzarbeit entsprechend durch den Arbeitgebenden bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt wird.
Die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland erstattet in solchen Fällen dem arbeitgebenden Unternehmen einen Teil der Lohnkosten für die ausgefallenen Arbeitsstunden, um die wirtschaftliche Belastung für die Organisation zu verringern und den Mitarbeitenden weiterhin ein gewisses Einkommen zu sichern.
Dabei wird das Kurzarbeitergeld in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, der von der konkreten Situation und den aktuellen gesetzlichen Regelungen abhängt, von bis zu 12 Monaten gewährt.
Kurzarbeitergeld: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Zur Bestimmung der Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug) ist es notwendig, zunächst den rechnerischen Leistungssatz für
- das Soll-Entgelt (das Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und
- das Ist-Entgelt (das tatsächlich im Kalendermonat erzielte Bruttoarbeitsentgelt)
aus der nachfolgenden Tabelle ablesen.
Hierbei werden die Informationen auf der Lohnsteuerkarte des Anspruchszeitraums (Kalendermonat) herangezogen, einschließlich der eingetragenen Lohnsteuerklasse und ob der Leistungssatz 1 oder 2 zugrunde gelegt wird.
Die Zuweisung zu den Leistungssätzen 1 oder 2 erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Kug-Leistungssatz 1:
Beschäftigte, bei denen auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit einem Zähler von mindestens 0,5 verzeichnet ist (vgl. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetzes EStG) oder für die gemäß einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgeblich ist.
- Kug-Leistungssatz 2:
Alle anderen Beschäftigten.
Die Differenz zwischen den aus der Tabelle der Arbeitsagentur abgelesenen Leistungssätzen ergibt das Kurzarbeitergeld (Kug) für den jeweiligen Kalendermonat.
Besondere Umstände:
In einigen Fällen, wie beispielsweise bei schwerbehinderten Angestellten oder in bestimmten Branchen, können zusätzliche Regelungen gelten, die zu einem höheren Leistungssatz führen können.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2 bei Kurzarbeitergeld?
Der Hauptunterschied für arbeitgebende Unternehmen zwischen Steuerklasse 1 und 2 besteht darin, dass Beschäftigte in Steuerklasse 2 zusätzliche steuerliche Vorteile durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld erhalten.
Diese steuerlichen Entlastungen führen dazu, dass der Leistungssatz für Kurzarbeitergeld in Steuerklasse 2 unter Umständen niedriger ausfällt als in Steuerklasse 1.
Ein Unternehmen muss daher auch die individuellen steuerlichen Gegebenheiten ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen, um die korrekte Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermitteln und die finanzielle Belastung für das Unternehmen richtig einzuschätzen.
Beitragsbemessungsgrenze 2023 und 2024
Die Beitragsbemessungsgrenze für das jeweilige Jahr dient als Hauptfaktor für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, einschließlich des Kurzarbeitergeldes.
- 2023 lag die Grenze bei 59.850 Euro pro Jahr bzw. 4.987,50 Euro monatlich
- 2024 stieg sie zuletzt auf 62.100 Euro, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht
Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommensniveau Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Beschäftigte, die über dieser Grenze verdienen, zahlen Sozialversicherungsbeiträge nur bis zu diesem Betrag.
Deshalb sollten nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Unternehmen die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze kennen. So können sich alle Beteiligten sicher sein, dass die richtigen Beträge für Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt werden.
Indem die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, vermeiden Unternehmen und Angestellte mögliche finanzielle Risiken wie Sanktionen oder Nachzahlungen bei einer falschen Berechnung der Beiträge.
Fazit: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeit und das damit verbundene Kurzarbeitergeld unterstützen Unternehmen dabei, flexibel auf kurzfristige wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die Möglichkeit, vorübergehend die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil des Gehalts zu sichern, können sowohl Organisationen als auch ihre Beschäftigten von dieser Maßnahme profitieren.
Für Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, ist es dabei wichtig, die Berechnung des Kurzarbeitergeldes korrekt durchzuführen. Die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes bietet dafür eine klare Orientierung, um den Leistungssatz für das Soll- und Ist-Entgelt zu ermitteln und somit die Höhe des Kurzarbeitergeldes für jeden Kalendermonat festzulegen.
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