Die Einführung der sogenannten ESG-Berichtspflicht erfolgt gestaffelt, abhängig von der Unternehmensgröße und weiteren Kriterien ab 2025, 2026 bzw. 2027. Wir beleuchten für Sie, warum auch kleine Unternehmen von der CSRD betroffen sind und was Sie beachten müssen.
Was sind CSRD und ESRS?
Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) führte die EU klare Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu erhöhen und mit der Förderung der Nachhaltigkeitsleistung in europäischen Unternehmen zu den Zielen den European Green Deals beizutragen. Zusammen mit den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bietet die CSRD-Richtlinie einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen und ist damit Teil des ESG-Reportings.
Die ESG-Berichtspflicht betrifft nicht nur große Unternehmen und KMUs, sondern indirekt auch andere Organisationen, die z.B. als Lieferanten oder Geschäftspartner verpflichtet sind, die geforderten Informationen an berichtspflichtige Geschäftspartner bereitzustellen. Daher sollten sich alle Unternehmen mit den Regeln vertraut machen.
Unser Blog gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte. Weiterführende Informationen, was Sie beachten sollten sowie ausführliche Beschreibungen, welche Unterlagen zu den einzelnen Aspekten von Ihnen erwartet werden, erhalten Sie in unserem zugehörigen Whitepaper zum kostenlosen Download.
Was ändert sich durch die CSRD-Richtlinie?
Die Einführung der CSRD-Richtlinie bringt einige Änderungen für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung mit sich:
- Mit der Einführung der CSRD-Richtlinie erweitert sich der Kreis der beitragspflichtigen Unternehmen: Waren unter der zuvor geltenden NFRD noch 11.700 Unternehmen berichtspflichtig, gilt die ESG-Berichtspflicht für nun rund 50.000 Unternehmen in der EU.
- Unternehmen müssen künftig detaillierter und nach einheitlichen Standards über ihre Nachhaltigkeitsaspekte berichten. Dies umfasst die Nutzung quantifizierter Kennzahlen zur besseren Vergleichbarkeit der Informationen.
- Die CSRD bringt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, wobei Unternehmen sowohl externe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt als auch interne Einflüsse berichten müssen.
- Nachhaltigkeitsberichte werden wie Finanzberichte extern geprüft, zuerst mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) und später mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) gemäß EU-Kommissionsstandards.
- Nachhaltigkeitsinformationen werden fester Bestandteil des Lageberichts, was ihre Relevanz im Vergleich zur finanziellen Berichterstattung betont und den Zugang zu diesen Informationen erleichtert.
- Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) gilt ein einheitliches elektronisches Berichtsformat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Für wen gilt die ESG-Berichtspflicht?
Unternehmen außerhalb der EU sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, wenn ihre Tochtergesellschaften in der EU als börsennotierte KMUs oder große Unternehmen eingestuft werden. Ebenso müssen sie berichten, wenn sie auf konsolidierter Basis einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielen. Diese Anforderungen gelten auch für Drittlands-Unternehmen mit Niederlassungen in der EU, die bestimmte Umsatz- und Einnahmegrenzen überschreiten.
Die Pflicht zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie erfolgt stufenweise:
* Mit der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) wurden Berichtspflichten für „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ eingeführt, d. h. für börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften.
Umsetzung der ESG-Berichtspflicht
Nachdem Sie festgestellt haben, ob und ab wann Ihr Unternehmen der ESG-Berichtspflicht unterliegt, sollten Sie Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation klar definieren und entsprechende Ressourcen wie z.B. eine(n) Nachhaltigkeitsbeauftragte:n bereitstellen. Da der ESG-Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts ist, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung unerlässlich. Dieses Team erstellt Zeitpläne, sammelt alle relevanten Informationen und erstellt den Nachhaltigkeitsbericht.
Zunächst gilt es für das Team, sich einen Überblick über die Anforderungen der CSRD-Richtlinie und die ESRS-Struktur zu verschaffen:
Die Offenlegung von nachhaltigen Informationen gemäß den bereichsübergreifenden Standards ist für alle berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtend. Die Offenlegung nach themenspezifischen ESR-Standards wird erforderlich, wenn es sich um als wesentlich definierte Nachhaltigkeitsthemen handelt. Um diese Themen zu identifizieren, müssen Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen.
- Finanzielle Wesentlichkeit: Bewertung, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Leistung und Position eines Unternehmens beeinflussen können (Outside-In-Perspektive). Es geht darum, die finanziellen Risiken und Chancen zu identifizieren, die sich aus ökologischen und sozialen Faktoren ergeben.
- Umwelt- und soziale Wesentlichkeit: Bewertung, wie die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens die Umwelt und die Gesellschaft beeinflusst (Inside-Out-Perspektive). Es geht darum, die wesentlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen zu identifizieren, die für das Unternehmen und seine Stakeholder von Bedeutung sind.
Diese Analyse hat das Ziel, relevante Themen und Daten zu bestimmen und einzugrenzen, indem sowohl die finanziellen als auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Ein Thema wird als wesentlich eingestuft, wenn es aus einer oder beiden Perspektiven bedeutend für das Unternehmen und seine Stakeholder ist.
Unser Leitfaden führt Sie detailliert durch die einzelnen ESR-Standards und zeigt auf, welche Informationen von Ihnen erwartet werden:
Die CSRD-Berichterstattung erfordert von Unternehmen nicht nur statisches Reporting, sondern auch die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die klar definierte Nachhaltigkeitsziele umfasst und Maßnahmen festlegt, um diese zu erreichen. Eine kontinuierliche Überwachung der Zielerreichung und der Maßnahmenwirkung mittels definierter Kennzahlen ist entscheidend, um Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und die Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.
Die Relevanz von Kennzahlen und Daten für das ESG-Reporting
Datenverfügbarkeit und Datenqualität
Das ESG-Reporting in Übereinstimmung mit den neuen CSRD-Richtlinien stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen hinsichtlich der Datenverfügbarkeit und -qualität. Die ESRS erfordern umfangreiche Datenerfassung und -analyse zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, die oft über verschiedene Abteilungen und IT-Systeme verteilt sind. Dies erschwert die Konsolidierung und Qualitätssicherung der Informationen und damit die Erstellung vollständiger und verlässlicher Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS-Standards.
Besonders im HR-Bereich fehlen oft ausreichende Daten zur Bewertung sozialer Nachhaltigkeitsaspekte wie Vielfalt, Gerechtigkeit, Inklusion, Mitarbeiterengagement, Gesundheit und Wohlbefinden. Vorhandene Informationen sind über separate Systeme für Zeiterfassung, Abrechnung, Bewerbermanagement, Personalentwicklung und andere Funktionen verteilt. Um ganzheitliche soziale Nachhaltigkeitskennzahlen zu erstellen, ist ein einheitliches Datenerfassungssystem erforderlich, das Daten aus verschiedenen Quellen konsolidiert und historisch verfügbar macht.
Zalaris empfiehlt:
Wir empfehlen hierfür SAP BW. Mit SAP BW/4HANA ist sogar die Echtzeit-Analyse großer Datenmengen möglich. Die Implementierung von SAP BW schafft eine zentrale Informationsquelle, die allen Beteiligten einen einheitlichen, datengestützten Blick auf die Geschäftssituation ermöglicht. Dies fördert nicht nur die Effizienz der Analyseprozesse, sondern unterstützt auch die Erfüllung der ESG-Berichtspflicht gemäß den Anforderungen der CSRD-Richtlinien.
Berichterstellung nach ESRS
Um aussagekräftige Erkenntnisse für CSRD-konforme ESG-Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, ist ein zuverlässiges und prüfsicheres System für die Berichterstattung von Kennzahlen essenziell. Geeignete Reporting-Tools sollten nicht nur Daten darstellen, sondern auch gründlich analysieren können. Ein ganzheitliches Kennzahlensystem ist notwendig, um regelmäßige Berichte über HR-Kennzahlen wie Mitarbeitermerkmalen und Diversitätsindikatoren zu generieren, Ziele und Maßnahmen mit ihren Risiken und Chancen zu überwachen, Zielabweichungen zu erkennen und Risiken zu steuern. Das Reporting-Tool sollte flexibel, integrativ, visuell stark, sicher, skalierbar und unterstützend für die Nachhaltigkeits-berichterstattung sein.
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Wir empfehlen hierfür die SAP Analytics Cloud. Diese bietet eine umfassende Lösung für Reporting, Planung und erweiterte Analysen. Unternehmen können damit zentral Nachhaltigkeitsberichte und andere Analysen durchführen und überwachen, ohne zwischen verschiedenen Anwendungen wechseln zu müssen. Die benutzerfreundliche Oberfläche ermöglicht es, auch ohne spezielle IT-Kenntnisse Daten zu visualisieren, zu analysieren und Berichte zu erstellen. SAC unterstützt die Auswertung von Echtzeit- und historischen Daten sowie automatisierte Aktualisierungen. Mit eingebetteter Intelligenz können zukünftige Nachhaltigkeitstrends vorhergesagt und proaktiv Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Performance ergriffen werden. Die skalierbare und flexible Natur der Plattform stellt sicher, dass Unternehmen mit wachsenden Anforderungen an die ESG-Berichterstattung Schritt halten können, und bietet eine robuste Grundlage für transparente Kommunikation und langfristige Nachhaltigkeitsziele.
ESG-Dashboard
Um einen Gesamtüberblick über die Vielzahl der geforderten Informationen zu gewährleisten, bedarf es der Verknüpfung und Zusammenführung von Kennzahlen, um eine gezielte Steuerung und Überwachung der HR- Maßnahmen und -KPI sicherzustellen. Des Weiteren bedarf es einer Definition und Visualisierung von Steuerungs- und Überwachungskennzahlen. Hierbei empfiehlt sich die Nutzung von Indexbarometer-Dashboards mit Überblick-, Analyse- und Detailansicht, um eine effektive Visualisierung der umfangreichen Kennzahlen, Maßnahmen und Risiken des Aktionsplans zu ermöglichen.
Zalaris bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Berichterstattung gemäß Ihren Bedürfnissen und Anforderungen, die Ihre HR-Prozesse umfassend abbilden und Ihnen detaillierte Einblicke in Ihre Nachhaltigkeitsleistung geben. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie der neuen ESG-Berichtspflicht nach CSRD sicher und effizient nachkommen.
Fazit
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nicht nur die einzelnen Anforderungen der CSRD und ESRS verstehen, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Aspekten erkennen können. Möglicherweise müssen interne Prozesse neu strukturiert und zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und der ESG-Berichtspflicht entsprechend der neuen Vorgaben nachzukommen. Effizientes Datenmanagement und der Einsatz geeigneter digitaler Tools sind daher von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Implementierung der neuen Richtlinien. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie professionell bei der Erstellung und Analyse Ihrer ESG-Nachhaltigkeitsberichte mit Hilfe der SAP Analytics Cloud. Dabei stehen wir Ihnen in jedem Schritt dieses komplexen Prozesses zur Seite – von der Implementierung der SAP Analytics Cloud und der Bereitstellung der Systemarchitektur über Lizenzen und Rollen, Identifizierung relevanter Kennzahlen, der Datenerfassung und -anbindung bis hin zur Erstellung aussagekräftiger Nachhaltigkeitsberichte.